Allgemeine Geschäftsbedingungen
Nachstehend wird ServicePoint Vinyals C.B. nachstehend „Vinyals“ bezeichnet und der Kunde ( Verkäufer / Käufer / Mieter / Pächter) als Auftraggeber oder Auftragnehmer bezeichnet:
(1) Die Aufnahme von Verhandlungen bzw. die Verwendung eines Angebots (mündlich, per E-Mail, per Post oder auf andere Art und Weise) durch den Auftraggeber oder Auftragnehmers bedeutet Auftragserteilung und Anerkennung dieser Bedingungen. Als Verwendung des Angebotes gilt beispielsweise die Kontaktaufnahme wegen des angebotenen Objektes mit uns.
(2) Alle Angebote erfolgen unter der Voraussetzung, dass der Empfänger (Käufer / Pächter / Mieter) das angebotene Objekt selbst erwerben bzw. nutzen will. Sie sind streng vertraulich. Eine Weitergabe an Dritte ist Schadensersatzpflichtig. Auch Bevollmächtige haften für die Provision und die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen persönlich. Der Empfänger ist zur Zahlung der vollen Provision verpflichtet, wenn der Dritte an den er Maklerinformationen weitergegeben hat, das Geschäft selbst vornimmt. Sollte aufgrund der Weitergabe der Informationen ein Hauptvertrag mit einem Familienangehörigen, einer verbundenen Gesellschaft oder einer Gesellschaft, an der der Empfänger beteiligt ist, zustande kommen, ist der Empfänger ebenso verpflichtet, die Provision zu zahlen.
(3) Ist Ihnen das Angebot von Vinyals bereits von anderer Seite unterbreitet worden oder werden darüber bereits Verhandlungen geführt, hat eine sofortige schriftliche Bekanntgabe zu erfolgen, woher die Kenntnisse über das Objekt erlangt worden sind, andernfalls gilt der Nachweis von Vinyals als erbracht. Die Meldefrist beträgt 5 Tage nach Zugang des Angebotes. Bei direkten Verhandlungen zwischen den Beteiligten ist stets auf Vinyals Bezug zu nehmen.
(4) Die Provision entsteht und wird fällig mit dem Abschluss eines durch unseren Nachweis oder unsere Vermittlung zustande gekommenen Kauf-, Pacht-, Miet- oder sonstigen Vertrages. Die Provision ist auch dann an Vinyals zu zahlen, wenn ein nach Art, Lage oder Ausdehnung anderes Objekt des Veräußerers, Vermieters bzw. Verpächters erworben oder sonst zum Gegenstand eines Vertrages mit dem Empfänger (Käufer / Pächter / Mieter)gemacht wird, wobei es bei die Entstehung des Provisionsanspruches ohne Einfluss ist, ob der angebotene oder ein anderer Vertragstyp gewählt wird. Die Verlängerung, Erweiterung und Ergänzung bereits abgeschlossener Verträge ist ebenfalls provisionspflichtig.
(5) Unser Provisionsanspruch bleibt auch dann bestehen, wenn der abgeschlossene Vertrag, später rückgängig gemacht wird, infolge Anfechtung hinfällig ist oder sich aus einem sonstigen Grund als rechtsungültig erweist, ebenso für den Fall, dass unsere Tätigkeit lediglich mit ursächlich für den Abschluss eines Vertrages war.
(6) Der Auftraggeber ist verpflichtet, Vinyals von jeglichen Vertragsabschluss unter der Nennung der Konditionen zu informieren und auf verlangen eine Abschrift des geschlossenen Vertrages zur Verfügung zu stellen. Die vorstehenden Regelungen gelten auch dann, wenn über ein nachgewiesenes oder vermitteltes Objekt nach einem Vertragsabschluss ein weiterer Vertrag mit zusätzlicher wirtschaftlicher Bedeutung geschlossen wird (z.B. Ankauf eines zunächst gemieteten Objektes etc.). Hierbei kann die bereits gezahlte Provision in Anrechnung gebracht werden. Bei Unterlassung verpflichtet sich der Auftraggeber zur Zahlung einer Entschädigung (an Vinyals) in Höhe von 5 % der Käuferprovision und 5 % der Verkäuferprovision zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
(7) Maklercourtage:
(7.1) Die vom Mieter, Pächter oder Erwerber im Falle des Vertragsabschlusses unmittelbar an Vinyals zu zahlende Provision beträgt:
- a) bei Vermietung von Wohnobjekten 1 Monatskaltmiete,
- b) bei Vermietung von Gewerbeobjekten 2 Monatsmieten inkl. Betriebs- u. Nebenkosten,
- c) bei Verpachtungen 5,95% der Pacht über die gesamten Pachtzeit,
- d) bei Immobilienkäufen im Inland 5% und bei Objekten im Ausland 7,14 % des Brutto-Kaufpreises, jeweils zzgl. der z.Z. gesetzlichen Mehrwertsteuer.
- e) bei Ferienvermietungen zahlt der Mieter keine Vermittlungsprovisionen. Für die Ferienvermietung zahlt der Interessent eine Vermittlungsgebühr bei Vertragsabschluss.
(7.2)) für die steuerliche Erfassung und Meldung der Einkünfte aus Vermietung, Verpachtung und Verkauf ist jeder Vertragspartner eigenständig verpflichtet. Eine Haftung für Nichtabgabe der steuerlichen Erklärungen seitens des Auftragnehmers oder Auftraggebers ist Vinyals nicht haftbar.
(7.3) Die Verkäufermaklerprovision beträgt 5 % des Brutto-Kaufpreises zzgl. der z.Z. gesetzlichen Mehrwertsteuer, fällig (an Vinyals ) unmittelbar nach Vertragsabschluss, soweit schriftlich nichts anderes vereinbart wird.
(8) Wir sind uneingeschränkt berechtigt, auch für den anderen Vertragsteil tätig zu werden.
(9) Nebenabreden bedürfen der Schriftform, auch mündliche oder telefonische Absprachen müssen zu Ihrer Wirksamkeit schriftlich bestätigt werden.
(10) Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Irrtum sowie zwischenzeitliche Verkäufe, Vermietung oder Verpachtung bleiben vorbehalten. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben in Objektbeschreibungen Exposés und Prospekten etc. übernehmen wir keine Gewähr. Etwaige Schadenersatzansprüche gegen uns sind ausgeschlossen.
(11) Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrags ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung tritt die gesetzliche Bestimmung. Sofern keine gesetzliche Regelung besteht, werden der Auftraggeber und der Auftragnehmer die unwirksame bzw. undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame oder durchführbare, in ihrem wirtschaftlichen Ergebnis möglichst gleichkommende Bestimmung ersetzen. Entsprechendes gilt für eine Lücke im Vertrag.
Datenschutz
Die für die Vertragsabwicklung erforderlichen Daten werden zentral gespeichert, verarbeitet und genutzt. Diese Daten werden an Dritte nur weitergegeben, soweit es nach den Regelungen des Datenschutzgesetztes zulässig und für die Abwicklung des Vertragsverhältnisses erforderlich ist. Der Auftragnehmer erklärt sich mit der Verarbeitung und Nutzung seiner Daten einverstanden. Zusätzlich steht die Datenschutzerklärung auf unserer Internetseite oder in Druckform zur Verfügung. Dieser Erklärung muss ausdrücklich zugestimmt werden.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Denia (Spanien).
Stand 11/2019