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Neue Gesetzesänderung im Straßenverkehr

Geschrieben von msv-admin auf 03/05/2018
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Das neue Gesetz wurde am 20. März 2014 verabschiedet und wird einen Monat und einen Tag nach seiner offiziellen Veröffentlichung rechtswirksam werden.

1. Alle ausländischen Residenten werden ihre Fahrzeuge in Spanien registrieren und mit spanischen Nummernschildern versehen müssen. Möglicherweise innerhalb einer Frist von nur einem Monat.

2. Kindern unter 1,35 Meter wird nicht mehr erlaubt sein, in einem Frontsitz irgendeines Kraftfahrzeuges zu reisen, was bis jetzt möglich war, sofern ein entsprechendes Kindersicherungssystem benutzt wurde. Bei Missachtung, dem nachzukommen, wird eine Geldstrafe von 200 € fällig. In Taxis wird der mitfahrende Elternteil des Kindes bestraft werden. Die einzigen Ausnahmen sind, wenn es keine hinteren Sitze gibt oder die hinteren Sitze bereits alle mit anderen Kindern besetzt sind.

3. Die Geldstrafen für Fahrten unter Alkohol-Einfluss werden angehoben von 500 € auf 1.000 €, wenn die erlaubte Grenze um das doppelte der 0,5-Grenze (Atemluft) überschritten ist.

4. Fahrer, die bei einer Kontrolle unter dem Einfluss von Drogen stehen, werden künftig mit 1.000 € bestraft. Als Beweis gilt einzig und allein der Speicheltest, der als Beweis ausreichend sein wird.

5. Geschwindigkeitsbegrenzung. Auf bestimmten Abschnitten der Autobahnen kann die Geschwindigkeit auf 130 km/h angehoben werden. Andererseits können einzelne Straßenabschnitte ein Limit von 20 km/h bekommen.

6. Radarentdeckungsgeräte und Geräte , die diese stören sind illegal. Erlaubt sein sollen Geräte (Navis), die auf Radarfallen hinweisen.

7. Polizei und Guardia-Civil-Offiziere werden in die Lage versetzt, Geldstrafen zu verhängen, ohne ein Fahrzeug anzuhalten. Wenn Offiziere ein Vergehen registrieren, können sie eine Geldstrafe für den Fahrzeughalter – ohne eine formelle Identifikation des Fahrers – verhängen.

8. Alle Fahrrad-Fahrer unter 16 Jahre müssen künftig einen schützenden Helm tragen, wenn sie in städtischen Gebieten unterwegs sind. Eltern oder Betreuer sind verantwortlich und können mit einer Geldstrafe von 200 € zur Verantwortung gezogen werden. Damit sollen auch Großeltern Verantwortung tragen, wenn sie ein Enkelkind unter 16 z.B. in Campoverde mit einem Fahrrad fahren lassen.

9. Geldstrafen werden innerhalb von 20 Tagen fällig, bei Begleichung des Strafmandates unter 15 Tagen reduziert sich die Summe um 50%.

10.Es wird auch Alkohol- und Drogentests für Fußgänger geben, wenn sie gegen Verkehrsregeln verstoßen. Sie sollen nach den gleichen Verfahren im Straßenverkehr wie Fahrer behandelt werden. Das Ziel dieses Gesetzes ist, die Zahl der Fußgänger zu reduzieren, die bei Straßenunfällen getötet wurden ( 370 im Jahr 2013).


Quelle „BlitzTip“Mayo 2014

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